Der Bus kommt!
Wir brauchen unbedingt einen Bus!
Zum Ziehen des YellowCruisers per Anhänger vom “Hauptquartier” zu den diversen Veranstaltungs-Locations. Zum Transportieren von Mensch und Material. Flexibel soll er sein, unseren Toyo komfortabel von der Stelle bekommen, Platz soll er bieten und - natürlich was her machen! Und das alles am besten ohne riesiges Budget. Naja, das wäre die Quadratur des Kreises. Aber man kann sich vielleicht annähern. Ein Fahrzeug war zunächst schnell gefunden, in der Woche geschäftlich genutzt und am Wochenende zum Rallye-Bus umgeflaggt. Das klingt gut und nach sorgenfreiem Leben - und wäre daher hier vielleicht überhaupt nicht berichtenswert. Aber weit gefehlt! Denkt man ein Problem gelöst zu haben, tun sich sofort mindestens zwei neue Probleme auf - die natürlich noch komplizierter zu lösen sind, wenn überhaupt. Mathematisch würde man das wohl als exponentiell wachsenden Problemraum bezeichnen. Aber wer spricht denn hier von Problemen - wir haben doch in diversen Management-Seminaren gelernt: we don’t have problems, there are challenges only! Zu gut-deutsch: nichts haut uns um.
Challenge Nr.1: zulässige Anhängelast ändern
Unser Rallye-Bus - ein Volkswagen T5 Gebrauchtimport mit gepflegter holländischer (!!) Handwerkerhistorie - bietet mit der Kraft von 174 deutschen Pferden ordentlich Leistung. Laut Angabe im Fahrzeugschein dürfen die vielen Gäule einen maximal 2.500 kg schweren Anhänger ziehen. Nun ergibt unsere Additionsaufgabe (Leermasse YellowCruiser ca. 2.100 kg + Leermasse PKW-Anhänger ca. 800 kg) aber leider eine Gesamtanhängelast von ca. 2.900 kg. Also auf zur Behörde und eine höhere Anhängelast eintragen lassen!
Behörde sagt: “musst Du Gutachten von TÜV vorlegen”.
TÜV sagt: “musst Du Dokument von Volkswagen vorlegen”.
Volkswagen sagt: erst mal gar nichts und auf penetrante Nachfrage: “geht nicht”.
Dumm gelaufen! Aber “geht nicht” gibt’s ja bekanntlich bei uns nicht und laut einigen Foren im Internet gibt es da wohl ‘diverse Möglichkeiten’. Eine legale Möglichkeit sieht die Erhöhung der zulässigen Nutzlast per Gutachten (gegen Geld natürlich) vor und anschließend die Erhöhung der zulässigen Anhängelast einschließlich verstärkter Anhängekupplung inklusive Gutachten (gegen noch mehr Geld selbstverständlich). Das funktioniert laut dem Kleingedruckten des teuren Gutachtens aber leider nur mit einem serienmäßigen Fahrwerk. Der holländische Vorbesitzer unseres Rallye-Busses muss aber wohl ein kleiner Möchtegern-Schumi gewesen sein und hatte das Serienfahrwerk gegen ein tiefer gelegtes Gewindefahrwerk ausgetauscht: super Straßenlage hat er ja, aber eben keine Chance bei TÜV und Behörden. Also:
Challenge Nr.2: Fahrwerk ändern
In der Bucht von Ebay lag zum Glück ein so gut wie nicht genutztes Original-Fahrwerk und ließ sich für ein gerade noch vertretbares Investment ersteigern. Mit Renés Hilfe war das Fahrwerk dann in einer Nachtschicht auch gleich gewechselt. Damit sollten alle Voraussetzungen für die Eintragung einer höheren Anhängelast geschaffen sein. Nach einigem Hin- und Her hat der gute Mann von der DEKRA dann auch seinen Stempel darunter gesetzt. Na wer sagt’s denn!
Challenge Nr.3: Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Unser Rallye-Bus ist als LKW zugelassen. Na und? Es gibt da ja ein Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen und dann gibt es noch eine Fernreiseverordnung, nach der LKW auch in der Urlaubs- und Reisezeit an Samstagen nicht auf bestimmten Autobahnen fahren dürfen. Das alles gilt zum Glück wie man so weiß nur für “große” LKW - Brummis eben, also LKW mit mehr als 3,5t Gewicht. Darüber freut man sich normalerweise als PKW-Fahrer am Wochenende und auf der Fahrt in den Urlaub. Und uns trifft das alles sowieso nicht, da unser “LKW” ja eben ein Gewicht von weniger als 3,5t hat. Es wäre auch zu blöd, wenn wir mit dem Rallye-Bus nicht am Wochenende fahren dürften, da ja viele Motorsport-Events logischerweise am Wochenende stattfinden. Also kein Problem.
Haste gedacht! Laut StVO gelten die Fahrverbote genauso auch für LKW <3,5t sobald diese mit Hänger unterwegs sind. Saublöd das! Genau das wollen wir doch aber, eben am Wochenende mit Rallye-Bus und Anhänger zum Spielen in den Sand fahren! Wieso überhaupt muss ein VW T5 “Multivan” mit fünf Sitzen als LKW zugelassen sein? Wenn ich die zahlreichen VW T5 Familienkutschen mit Mutti und mindestens vier Kindern - Malte, Thorge, Marie-Chantal, Hannah oder wie die Lieben heute so heißen - vor dem Schulhort halten sehe, glaube ich nicht an eine LKW-Zulassung. Das muss auch als PKW gehen. Schließlich bekommt der Staat für eine PKW-Zulassung mehr Steuern, sollte also gerade auf uns und eine Zulassungsänderung warten. Also wieder mal ein Gang zur Behörde.
Behörde sagt: “musst Du von TÜV abnehmen und umschlüsseln lassen”.
TÜV sagt: “geht nicht - Fahrzeugdaten in der Zulassung erlauben das nicht”.
Obwohl unser Bus vom Kopfstützenbezugstoffmuster über alle Fahrgestell-, Fahrwerks-, Bremsen- und Motorteile bis hin zum Sonnenblendenschminkspiegellämpchen identisch mit den als PKW zugelassenen Walldorfschulenzubringerbussen ist, gibt es keine Änderung - einmal LKW, immer LKW!
Letzte Möglichkeit: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§30 Abs. 3 StVO) und vom Fahrverbot nach §1 der Ferienreiseverordnung für einen (Klein-)LKW mit Anhänger. So heißt das Formular. Ausgefüllt, eingereicht beim (wirklich !!) sehr freundlichen und verständnisvollen Landratsamtsmitarbeiter -
- und ab jetzt gelduldig warten auf Post …

- Altes Fahrwerk raus …

- … neues rein.

- 3070 kg Anhängelast eingetragen!

- Ausnahmegenehmigungserteilungsantragsformular
Date: 19. März 2010

Jedes Ding braucht heutzutage einen Ausweis oder irgendein behördliches Stück Papier. Mindestens. Ein Automobil zum Beispiel braucht in unseren Breiten gleich eine ganze Kiste davon: Zulassung, Kfz-Brief, Kennzeichen, Grüne Versicherungskarte, Umwelt- bzw. Feinstaubplakette, TÜV- und ASU-Plakette und möglichst ein Serviceheft mit regelmäßigen Stempeln. Ein ordentliches Race-Car wie unser YellowCruiser braucht aber noch mehr: ABE-Gutachten für Anbauteile, Herstellerzertifikat für den Sicherheitskäfig, diverse FIA Homologationen (FIA: FEDERATION INTERNATIONALE DE L’AUTOMOBIL) für verschiedene Teile und auch einen so genannten FIA-Wagenpass (Passport Technique). Ziemlich viel Papierkram, oder?